








Alle von uns erbrachten Leistungen werden am Ende Ihres Aufenthalts direkt mit Ihnen abgerechnet und sind vor Abreise zu begleichen.
Wir akzeptierenEC-Karten, jedoch keine Kreditkarten.
Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1. Sanatoriumskur/Beihilfen:
Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinien.
Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den
Amtsarzt. Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen
Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der
Beihilfevorschriften.
2. Private Krankenkassen:
Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif
3. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur (Badekur):
Beantragung über den Hausarzt; Übernahme der Badearztkosten,
Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10 % Eigenanteil) und
Zuschuss zu den Pensionskosten.
Die Entscheidung bzgl. einer Kostenübernahme muss vor Anreise mit
der entsprechenden Stelle geklärt sein. Pauschalabrechnungen sind
in diesem Fall nicht möglich, da Sie detaillierte Einzelabrechnungen
benötigen.
Steuerliche Anerkennung
Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung, die von keiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung bei
der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist
die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der
Maßnahme und der Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung unter
ärztlicher Kontrolle.
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