Service Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Zimmerwünsche werden nach Möglichkeit gern berücksichtigt.In Einzelfällen kann es zu kurzfristigen Änderungen kommen.
  • An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet, wenn die Anreise nicht vor 12 Uhr erfolgt und das Zimmer am Abreisetag bis 11 Uhr freigegeben wird.
  • Im Falle einer Stornierung Ihrerseits gelten folgende Stornierungspauschalen für Verwöhntage und Vitalprogramme:
    bis 20 Tage vor Anreise kostenfrei 
    bis 10 Tage vor Anreise 40 % der Pension
    weniger als 10 Tage vor Anreise 70 % der Pension
    keine Anreise 100 % der Pension
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise nur die Verpflegung vergüten können.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  • Ab 7 Tagen Aufenthalt erbitten wir eine Anzahlung von 50 % der Pensionskosten.

Zur Begleichung der Rechnung

Alle von uns erbrachten Leistungen werden am Ende Ihres Aufenthalts direkt mit Ihnen abgerechnet und sind vor Abreise zu begleichen.
Wir akzeptierenEC-Karten, jedoch keine Kreditkarten.

Beihilfen und Kostenübernahmen

Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

1. Sanatoriumskur/Beihilfen:
Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinien.
Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den
Amtsarzt. Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen
Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der
Beihilfevorschriften.

2. Private Krankenkassen:
Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif

3. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur (Badekur):
Beantragung über den Hausarzt; Übernahme der Badearztkosten,
Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10 % Eigenanteil) und
Zuschuss zu den Pensionskosten.
Die Entscheidung bzgl. einer Kostenübernahme muss vor Anreise mit
der entsprechenden Stelle geklärt sein. Pauschalabrechnungen sind
in diesem Fall nicht möglich, da Sie detaillierte Einzelabrechnungen
benötigen.

Steuerliche Anerkennung
Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung, die von keiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung bei
der Lohn- und Einkommensteuer anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist
die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der
Maßnahme und der Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung unter
ärztlicher Kontrolle.

Online Reservierung

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