An- und Abreise

Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung, gern können Sie late checkout gegen Gebühr vereinbaren. Alle Hoteleinrichtungen einschließlich der Therme im Park können Sie kostenlos bis 17 Uhr weiter nutzen.

Bitte nicht rauchen

Im Interesse Ihrer Gesundheit gilt überall in Menschels Vitalresort: bitte nicht rauchen.

Kinder

Bitte beachten Sie, dass viele Gäste zu uns kommen, um eine Auszeit vom Familienalltag zu nehmen. Deshalb haben Kinder keinen Zutritt zur Thermenlandschaft. Die Benutzung des Hallenschwimmbades ist in Begleitung der Eltern erlaubt.

Parkplätze

unter freiem Himmel sind unentgeltlich; Carport € 5 Tag, wir bitten um Reservierung.

Bitte ohne Tier

Wir nehmen keine Haustiere auf.

Zur Begleichung der Rechnung

Alle von uns erbrachten Leistungen werden am Ende Ihres Aufenthalts direkt mit Ihnen abgerechnet und sind vor Abreise zu begleichen. Wir akzeptieren EC-Karten, jedoch keine Kreditkarten.

Beihilfen und Kostenübernahmen

Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn folgende Voraussetzung gegeben sind:

1. Sanatoriumskur/Beihilfen:

Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinien. Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den Amtsarzt. Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften.

2. Private Krankenkassen:

Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif

3. Ambulante Vorsorge und Rehabilitationskur (Badekur):

Beantragung über den Hausarzt; Übernahme der Badearztkosten, Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10% Eigenanteil) und Zuschuss zu den Pensionskosten. Die Entscheidung einer Kostenübername muss vor Anreise mit der entsprechenden Stelle geklärt sein. Pauschalabrechnungen sind in diesem Fall nicht möglich, da sie detaillierte Einzelabrechnung benötigen.

Steuerliche Anerkennung

Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung, die von keiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer amtsärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme und der Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung unter ärztlicher

Wir freuen uns sehr, Sie willkommen zu heißen!

Online Reservierung

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