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Beihilfen und KostenübernahmeMenschels Vitalresort, Sanatorium für Naturheilverfahren, ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Privatkrankenanstalt anerkannt. Krankenkassen (gesetzliche KV: ambulante Vorsorgeleistung, private KV: stationäre Sanatoriumsbehandlung, stationäre oder ambulante Kur) und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten. Der geplante Kuraufenthalt muss vor Anreise über Ihren Hausarzt bei der Beihilfestelle, gesetzlichen oder privaten Krankenkasse geklärt und bewilligt sein. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per email bei Ihren Fragen weiter.
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Gern beraten wir Sie telefonisch
06751 850 |
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