Beihilfen und Kostenübernahme

Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt.
Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn folgende Voraussetzung gegeben sind:

  • 1. Sanatoriumskur/Beihilfen:
    Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinien. Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den Amtsarzt. Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften
  • 2. Private Krankenkassen:
    Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif
  • 3. Ambulante Vorsorge und Rehabilitationskur (Badekur):
    Beantragung über den Hausarzt; Übernahme der Badearztkosten, Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10% Eigenanteil) und Zuschuss zu den Pensionskosten. Die Entscheidung einer Kostenübername muss vor Anreise mit der entsprechenden Stelle geklärt sein. Pauschalabrechnungen sind in diesem Fall nicht möglich, da sie detaillierte Einzelabrechnung benötigen.

Der geplante Kuraufenthalt muss vor Anreise über Ihren Hausarzt bei der Beihilfestelle, gesetzlichen oder privaten Krankenkasse geklärt und bewilligt sein.

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