Gesundheitstipps
Kurbeihilfe: Informationen zur Kostenübernahme und zu den Voraussetzungen
Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Menschels Vitalresort ist anerkannt als Sanatorium für Naturheilverfahren
Während einer Sanatoriumskur werden verschiedene Therapien und Behandlungen angeboten. Diese variieren je nach individuellen Bedürfnissen und Art der Erkrankung. Häufig gehören dazu physiotherapeutische Maßnahmen, Bewegungsübungen, Massagen, Bäder mit speziellen Zusätzen wie Heilerde, eine ausgewogene Ernährung und Ruhephasen.
Antragsmöglichkeiten
1. Sanatoriumskur/Beihilfen
- Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinie
- Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den Amtsarzt
- Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften
- Gast zahlt alles selbst, erhält Rechnungen für den Sanatoriumsaufenthalt
- Separate Rechnungen (Aufenthalt, Therapeutische Anwendungen, Arztrechnung und Verordnungen)
- Bezahlung vor Ort, danach erfolgt die Einreichung der Rechnung bei der Beihilfestelle oder der eigenen Versicherung
Diese finanzielle Unterstützung, auch bekannt als Beihilfe oder Zuschuss, kann einen Teil der Kosten für die Kur abdecken.
2. Private Krankenkassen
Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif
Es könnte sich lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob im eigenen Vertrag eine Kur mitversichert ist. Eventuell wird ein Tageszuschuss gezahlt.
3. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur (Badekur)
- Beantragung über den Hausarzt
- Übernahme der Badearztkosten
- Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10% Eigenanteil) und Zuschuss zu den Pensionskosten
Die Entscheidung bzgl. einer Kostenübernahme muss vor Anreise mit der entsprechenden Stelle geklärt sein.
Bitte beachten Sie, dass Pauschalabrechnungen in diesem Fall nicht möglich sind, da Sie detaillierte Einzelabrechnungen für die entsprechenden Stellen benötigen.
Gesetzlich versichert
- Kuraufenthalt normal 21 Tage (bei weniger als 21 Tagen Rücksprache mit eigener Krankenkasse
- Über den zu Hausarzt zu beantragen (Bewilligung alle 4 Jahre möglich)
- Möglich über Naturheilkundliche Betreuung sowie Felke-Anwendungen (nicht fürs Fasten, dies kann ggf. vor Ort verordnet werden)
- Unterlagen (Labor, Röntgenbilder usw.) sind mitzubringen
- Tageszuschuss zu Pensionskosten sind bei der Kasse zu erfragen, denn es erfolgt eine eigene Abrechnung mit Krankenkasse
- Kur muss vor Kurantritt bewilligt sein, dann bitte erst die Anreise planen und uns mitteilen, was Ihnen genehmigt wurde
Steuerliche Anerkennung
Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung, die von keiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Lohn- oder Einkommenssteuer anerkannt werden. Hierfür ist eine amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme sowie ein Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung unter ärztlicher Kontrolle erforderlich.
Gerne können wir Ihnen für eine Servicepauschale von € 25 eine separate Therapierechnung zur gebuchten Vitalpauschale erstellen, bitte sprechen Sie uns an.
Weitere Artikel aus unserem Blog

Gesundheitstipps
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique. Duis cursus, mi quis viverra ornare, eros dolor interdum nulla, ut commodo diam libero vitae erat. Aenean faucibus nibh et justo cursus id rutrum lorem imperdiet. Nunc ut sem vitae risus tristique posuere.
Heilerde-Therapie: Natürlich entgiften mit Lehm, Bewegung und Ernährung
Wundermittel aus der Natur – dieser ganzheitliche Ansatz trägt aktiv zu Stärkung Ihres Immunsystems bei.