Gesundheitstipps

Kur & Beihilfe

Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind


1. Sanatoriumskur/Beihilfen
• Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinien.
• Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den Amtsarzt.
• Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen Dienstes, staatlichanerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften.

Facts:-  Gast zahlt alles selbst/ Rechnungen für den Sanatoriumsaufenthalt, - separate Rechnungen (Aufenthalt, Therapeutische Anwendungen, Arztrechnung und Verordnungen) - Bezahlung vor Ort, danach Einreichung der Rechnung bei der Beihilfestelle oder der eigenen Versicherung. Diese finanzielle Unterstützung, auch bekannt als Beihilfen oder Zuschüsse, kann einen Teil der Kosten für die Kur abdecken.

Das ganze Haus ist anerkannt als Sanatorium für Naturheilverfahren:

Während der Sanatoriumskur werden verschiedene Therapien und Behandlungen angeboten, die je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Erkrankung variieren können. Dazu gehören oft physiotherapeutische Maßnahmen, Bewegungsübungen, Massagen, Bäder mit speziellen Zusätzen wie Heilerde sowie eine ausgewogene Ernährung und Ruhephasen. Indem wir gezielte Therapien anbieten, kann eine Sanatoriumskur den Gästen dabei helfen, ihre Gesundheit zu verbessern und ein aktiveres und erfüllteres Leben zu führen.



2. Private Krankenkassen
• Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif

Facts: - evt. Nachfragebei Krankenkasse, ob im eigenen Vertrag eine Kur mit versichert ist, - evt. wird ein Tageszuschuss gezahlt.



3. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur(Badekur)

• Beantragung über den Hausarzt.
• Übernahme der Badearztkosten,
• Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10 % Eigenanteil) und Zuschuss zu denPensionskosten.
• Die Entscheidung bzgl. einer Kostenübernahme muss vor Anreise mit derentsprechenden Stelle geklärt sein.

Bitte beachten Sie, dass Pauschalabrechnungen in diesem Fall nicht möglichsind, da Sie detaillierte Einzelabrechnungen für die entsprechenden Stellenbenötigen.

Facts: - gesetzlichversichert - Kuraufenthaltnormal 21 Tage (bei wenigerals 21 Tagen Rücksprache mit eigener Krankenkasse)- über den zu Hausarzt zu beantragen (Bewilligung alle 4 Jahre möglich)

Möglich über Naturheilkundliche Betreuung, Felkeanwendungen. (Nicht für Fasten, dies kann ggf. vor Ort verordnet werden)

Unterlagen (Labor, Röntgenbilder usw.) bitte mitbringen. -Tagezuschuss zu Pensionskosten bei der Kasse erfragen, den es erfolgt eine eigene Abrechnung mit Krankenkasse

- Kur muss vor Kurantritt bewilligt sein, dann bitte erst die Anreise planen und uns mitteilen, was Ihnen genehmigt wurde.

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