Gesundheitstipps

Kur & Beihilfe

Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

1. Sanatoriumskur/Beihilfen
• Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinien.
• Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den Amtsarzt.
• Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften.

Gast zahlt alles selbst/ Rechnungen für den Sanatoriumsaufenthalt, - separate Rechnungen (Aufenthalt, Therapeutische Anwendungen, Arztrechnung und Verordnungen) - Bezahlung vor Ort, danach erfolgt die Einreichung der Rechnung bei der Beihilfestelle oder der eigenen Versicherung. Diese finanzielle Unterstützung, auch bekannt als Beihilfen oder Zuschüsse, kann einen Teil der Kosten für die Kur abdecken.

Menschels Vitalresort ist anerkannt als Sanatorium für Naturheilverfahren:

Während der Sanatoriumskur werden verschiedene Therapien und Behandlungen angeboten, die je nach den individuellen Bedürfnissen und der Art der Erkrankung variieren können. Dazu gehören oft physiotherapeutische Maßnahmen, Bewegungsübungen, Massagen, Bäder mit speziellen Zusätzen wie Heilerde sowie eine ausgewogene Ernährung und Ruhephasen.



2. Private Krankenkassen
• Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif

Evtl. lohnt die Nachfrage bei der Krankenkasse, ob im eigenen Vertrag eine Kur mitversichert ist, - evtl. wird ein Tageszuschuss gezahlt.



3. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur (Badekur)

• Beantragung über den Hausarzt.
• Übernahme der Badearztkosten,
• Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10 % Eigenanteil) und Zuschuss zu den Pensionskosten.
• Die Entscheidung bzgl. einer Kostenübernahme muss vor Anreise mit der entsprechenden Stelle geklärt sein.

Bitte beachten Sie, dass Pauschalabrechnungen in diesem Fall nicht möglich sind, da Sie detaillierte Einzelabrechnungen für die entsprechenden Stellen benötigen.

Gesetzlich versichert - Kuraufenthalt normal 21 Tage (bei weniger als 21 Tagen Rücksprache mit eigener Krankenkasse) - über den zu Hausarzt zu beantragen (Bewilligung alle 4 Jahre möglich)

Möglich über Naturheilkundliche Betreuung, Felkeanwendungen.
(Nicht für Fasten, dies kann ggf. vor Ort verordnet werden)

Unterlagen (Labor, Röntgenbilder usw.) bitte mitbringen.-Tagezuschuss zu Pensionskosten bei der Kasse erfragen, den es erfolgt eineeigene Abrechnung mit Krankenkasse

- Kur muss vor Kurantritt bewilligt sein, dann bitte erst die Anreise planen und uns mitteilen, was Ihnen genehmigt wurde.

Steuerliche Anerkennung

Kosten für eine stationäre oder ambulante Behandlung, die vonkeiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen beider Lohn- und Einkommenssteuer anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist die Vorlageeiner amtsärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Maßnahme und der Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung unter ärztlicher Kontrolle.

Gern können wir Ihnen für eine Servicepauschale von € 25 eine separate Therapierechnung zur gebuchten Vitalpauschale erstellen, bittesprechen Sie uns an.

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