Beihilfe und Kostenübernahme
Felkekur im Menschels
Die geniale Therapie des Naturheilkundlers Emanuel Felke (1856-1926) aktiviert Ihre Abwehrkräfte und reduziert Risikofaktoren. Im Mittelpunkt die Elemente Licht, Luft, Wasser und Lehm als „heilende Erde“ – das einmalig wertvolle Geschenk der Natur. Die Felke-Therapie stimuliert das Immunsystem um das Zwei bis Dreifache und senkt Cholesterin-, Leber-, Harnsäure und Blutdruckwerte deutlich. Das haben wissenschaftliche Studien wiederholt gezeigt.
Unser Haus ist nach § 30 der GewO beihilfefähig und als Sanatorium für Naturheilverfahren anerkannt. Krankenkassen und Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
1. Sanatoriumskur/Beihilfen
• Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen nach den Beihilferichtlinien.
• Beantragung über den Hausarzt, evtl. auch über den Amtsarzt.
• Beihilfefähig nach § 6 Beihilfeordnung des öffentlichen Dienstes, staatlich anerkanntes Sanatorium nach § 7 Abs. 4 der Beihilfevorschriften.
2. Private Krankenkassen
• Kostenübernahme nach abgeschlossenem Tarif
3. Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskur (Badekur)
• Beantragung über den Hausarzt.
• Übernahme der Badearztkosten,
• Kurmittelkosten zu den Vertragssätzen (10 % Eigenanteil) und Zuschuss zu den Pensionskosten.
• Die Entscheidung bzgl. einer Kostenübernahme muss vor Anreise mit der entsprechenden Stelle geklärt sein.
Bitte beachten Sie, dass Pauschalabrechnungen in diesem Fall nicht möglich sind, da Sie detaillierte Einzelabrechnungen für die entsprechenden Stellen benötigen.